Kostenübernahme
Als Anerkannter Betreuungsdienst können wir unsere Leistungen direkt mit allen gesetzlichen Pflegekassen abrechnen. Ab Pflegegrad 1 bis 4 bekommen Sie ein monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI).
Bei Privat Versicherten, müssen Sie zunächst einmal in Vorkasse gehen und unsere Rechnung anschließend bei ihrer Pflegekasse einreichen.